Montag, 4. Mai 2020
Wie dumm dürfen diese Leute sein?
Sehr geehrte Frau Denkmann,

vielen Dank für die völlig unbrauchbare Antwort.

Vor über zehn Jahren habe ich schon gegen das LAGeSo wegen der mir zustehenden Opferrente geklagt. LAGeSo, das Sozialgericht und korrupte "Sachverständige" haben aber eine Leistung verhindert, wie dies bei uns der Regelfall ist. Diesen Link finden Sie auch unten und haben ihn nicht beachtet: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html

Ferner steht mir zumindest ein Teilheabplan incl. Persönlichen Budget seit dem 1.1.2017 zu. Dieser wird mir von allen in Frage kommenden Leistungsträger, also BEK, LAGeSo, Jobcenter Neukölln, Bundesagentur für Arbeit, Sozialamt in Verbindung mit dem Sozialgericht Berlin und dem LSG Berlin-Brandenburg verweigert: https://polizeigewaltiii.blogger.de/

Obgleich ich die Beiziehung aller Leistungsträger beantragt hatte, nannte das SG nur die BEK und behauptete, diese sei kein Leistungsträger. Dies ging auch trotz meiner Proteste beim LSG durch. Die Gerichtspräsidenten Helbig und Schudoma beriefen sich auf die Unabhängigkeit der Gerichte, die es natürlich noch nie auf Deutschem Boden gab, EuGH C -82/19 und C 509/18 vom 27. Mai 2019.

Der PetA vom AGH nimmt dies so hin und der "Korruptionsbeauftragte" von Berlin will keine Korruption erkennen.

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK, Dokument E/CN.4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18. Januar 2000
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.

Ich gehe davon aus, daß dies in Ihrem Ministerium bekannt ist und wunder mich daher über Ihr Schreiben. Sie machen mich damit erneut zum Opfer, diesmal von Hohn und Spott aus einem Ministerium.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken



Am 04.05.2020 um 11:15 schrieb Denkmann, Stephanie -Va7 BMAS:
>
> Sehr geehrter Herr Murken,
>
> vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail, die mir zur Beantwortung weitergeleitet wurde.
>
> Sie schildern, dass Sie infolge einer schweren Verletzung während eines Polizeieinsatzes in einem Massagestudio Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und überwiegend auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Einen Rollstuhl habe Ihnen die BEK zur Verfügung gestellt; weitere Hilfen hätten Sie trotz mehrerer Klageverfahren nicht erhalten. Nachdem Sie sich zunächst an den Bürgerservice der Bundesregierung und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewandt haben, bitten Sie nun das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) um Unterstützung.
>
> Ich kann nachvollziehen, dass es Ihnen schwerfällt, die ablehnenden Entscheidungen der Gerichte zu akzeptieren, in die Sie die Hoffnung auf einen Ausweg aus Ihrer schwierigen Lebenssituation gesetzt haben. Deshalb bedaure ich, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich leider keine Möglichkeit habe, Ihnen direkt zu helfen.
>
> Den mir vorliegenden Unterlagen konnte ich leider nicht entnehmen, welche konkreten Sozialleistungen Gegenstand der von Ihnen angesprochenen Gerichtsverfahren waren bzw. auf welche Rechtsgrundlagen Sie Ihre Klagen gestützt haben. Das BMG hat Sie bereits darüber informiert, dass Opfer von Gewalttaten Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten können. Sofern Sie beabsichtigen sollten, einen entsprechenden Antrag zu stellen, darf ich Sie bitten, sich an das für Sie zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) zu wenden, da die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts in die Zuständigkeit der Länder fällt.
>
>
>
> Die Kontaktdaten des LaGeSo lauten:
>
> Postanschrift: Turmstraße 21, 10559 Berlin
>
> E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de
>
>
>
> Auf der Internetseite des BMAS können Sie sich unter https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Soziale-Entschaedigung/soziale-entschaedigung.html allgemein über das Soziale Entschädigungsrecht informieren.
>
>
>
> Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte, und wünsche Ihnen persönlich alles Gute.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Im Auftrag
>
>
>
> Stephanie Denkmann
>
>
>
> ____________
>
> Referat Va 7
>
> - Rechtliche und ärztliche Fragen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung und des SGB XIV;
>
> Stiftung Anerkennung und Hilfe -
>
>
>
> Bundesministerium für Arbeit und Soziales
>
> Rochusstr. 1
>
> 53123 Bonn
>
>
>
> Tel.: +49 (0) 228 99 527 2643
>
> Fax: +49 (0) 228 99 527 3078
>
> E-Mail (persönl.): stephanie.denkmann@bmas.bund.de
>
> E-Mail (Referat): Va7@bmas.bund.de
>
> Internet: www.bmas.de
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
> Von: Horst Murken [mailto:Horst.Murken@gmx.de]
> Gesendet: Mittwoch, 8. April 2020 21:59
> An: info@bmas.bund.de
> Betreff: SAM Fwd: AW: Re: Gutachten und Opferentschädigungsgesetz - BPA-ID: [qp7/cdbXXq0=]
>
>
>
> Hallo,
>
> ich bitte Sie um Stellungnahme. Obgleich ich sehr aktiv bin, wurde mir in mehr als zwölf Jahren lediglich mit einem elektrischen Rollstuhl durch die BEK geholfen. Alle anderen Hilfen wurden mit Hilfe der Leistungsträger und Richter beim SG/LSG/BSG/Landgericht/Kammergericht/BGH/BVerfG verweisgert.
>
> https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
>
> https://rechtsstaat12.blogger.de/
>
> https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
>
> Ist es Ihnen möglich, sich für Gesetz und Recht, also Art. 20 III GG, einzusetzen?
>
> Viele Grüße
>
> Horst Murken
>
>
>
> -------- Weitergeleitete Nachricht --------
>
> Betreff:
>
>
> AW: Re: Gutachten und Opferentschädigungsgesetz - BPA-ID: [qp7/cdbXXq0=]
>
> Datum:
>
>
> Wed, 8 Apr 2020 12:02:34 +0000
>
> Von:
>
>
> Bürgerservice BMG
>
> An:
>
>
> 'Horst.Murken@gmx.de'
>
>
>
> Sehr geehrter Herr Murken,
>
> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. April 2020. Darin bitten Sie um eine Stellungnahme zu einem von Ihnen dargestellten Sachverhalt. Ich bitte um Verständnis, dass es dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgrund seiner Zuständigkeiten und Befugnisse nicht möglich ist, Stellung zu nehmen. Gerne kann ich Ihnen aber einige allgemeine Informationen zum Opferentschädigungsgesetz geben:
>
> Im Falle einer Gewalttat ist es auf den ersten Blick nicht einfach zu erkennen, wer für die Kosten medizinischer Leistungen aufkommt, die aufgrund der Folgen der Tat erbracht werden. Die Gesetzeslage ist in diesen Fällen komplex, aber sehr opferorientiert geregelt.
> Nach § 1 des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG) haben Personen, die infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, Anspruch auf Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Hierzu zählt eine umfassende Heilbehandlung (ohne Zuzahlungen) ebenso, wie Ansprüche zum Ausgleich wirtschaftlicher Folgen. Der Anspruch auf Leistungen besteht auch für Personen, die bei dem Versuch einer rechtmäßigen Abwehr eines Angriffs Schädigungen erlitten haben.
> Der gesetzliche Heilbehandlungsanspruch besteht in diesen Fällen nach § 9 BVG. Der Leistungsanspruch nach dem BVG ist deutlich weiter gefasst, als der nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu den Leistungen, die Opfer von Gewalttaten erhalten können, zählen z.B. auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Rentenleistungen.
> Das BMG ist für die oben genannten Gesetzesvorschriften jedoch nicht zuständig. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Informationen zum Sozialen Entschädigungsrecht finden Sie auf den Internetseiten des BMAS unter https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Soziale-Entschaedigung/Opferentschaedigungsrecht/oeg.html.
> Soweit die gesetzliche Krankenversicherung am Verfahren beteiligt ist, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
> Opfer von Gewalttaten, die bspw. Leistungen der ambulanten oder stationären Behandlung bedürfen, erhalten diese – von außen betrachtet – von ihrer Krankenkasse. Die Erbringung dieser Leistungen durch die Krankenkasse erfolgt aber nicht aufgrund eigener Zuständigkeit, sondern im Rahmen eines gesetzlichen Auftrags nach § 93 SGB X für die Versorgungsverwaltung. Die Aufwendungen, die der Krankenkasse daraus entstehen, werden nach den Vorschriften der §§ 19 und 20 BVG pauschal erstattet.
>
> Das bedeutet, dass die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung mit ihren Beiträgen nicht für die Behandlungskosten von Opfern von Gewalttaten aufkommen. Diese werden vielmehr von den Versorgungsämtern getragen, die ihrerseits Regressansprüche an die Verursacher richten können.
> Wenn Sie konkretere Fragen zu den Leistungen nach dem OEG oder zur Abwicklung der Kostenerstattung durch die Versorgungsverwaltung haben, können Sie sich direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, Tel.: 030/18 527-0, Fax: 030/18 527-1830, Internet: www.bmas.de wenden.
> Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften ist es mir nicht gestattet, Ihre Anfrage weiterzuleiten.
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
>
> David Boenigk
> Referent
> ___________________________________
>
> Referat L 4 – Beratung und Information
> für Versicherte und Leistungserbringer
> Bundesministerium für Gesundheit
>
>
> Rochusstraße 1, 53123 Bonn
>
> Postanschrift: 53107 Bonn
> Bürgertelefon: +49 (0)30 340 60 66-01 Fax +49 (0)228 99441-49 00
> Mail: Buergerservice.bmg@bmg.bund.de
> www.bundesgesundheitsministerium.de
> www.twitter.com/BMG_Bund
> www.facebook.com/BMG.Bund
>
> Allgemeinverständliche Informationen zum Corona-Virus: https://www.infektionsschutz.de
> Fachinformationen zum Corona-Virus: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
>
> Hinweis zu externen Links:
> Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BMG keinen Einfluss.
>
> Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMG können Sie der Datenschutzerklärung auf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html entnehmen.
>
>
>
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Horst Murken [mailto:Horst.Murken@gmx.de] Gesendet: Montag, 6. April 2020 14:26
> An: Poststelle BMG
> Betreff: Fwd: Re: Gutachten und Opferentschädigungsgesetz - BPA-ID: [qp7/cdbXXq0=]
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich bitte um Ihre Stellungnahme zu dem Umgang mit Opfern von Gewalt, denen Hilfe durch korrupte Justiz und Gutachtern verweigert werden, siehe unten.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Horst Murken
>
>
>
>
> -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Re: Gutachten und Opferentschädigungsgesetz - BPA-ID: [qp7/cdbXXq0=] Datum: Thu, 23 Jan 2020 09:45:39 +0000 Von: internetpost@bundesregierung.de Antwort an: internetpost@bundesregierung.de An: Horst.Murken@gmx.de
>
> Sehr geehrter Herr Murken,
>
> vielen Dank für Ihre E-Mail.
>
> Es tut mir leid, dass ich Ihnen erst jetzt antworte.
>
> Wie Sie sich vorstellen können, erreichen den Bürgerservice der Bundesregierung eine Vielzahl von Anfragen, Stellungnahmen und Meinungsäußerungen. Aufgrund der Vielzahl der Zusendungen ist eine individuelle Beantwortung im Einzelfall nicht immer möglich. Die persönlichen Meinungsäußerungen der Bürgerinnen und Bürger werden jedoch aufmerksam gelesen und monatlich in einem Meinungsbild für die Bundeskanzlerin zusammengefasst. Sie sind damit nicht verloren, sondern gehen mittelbar in den Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung ein. Für den Themenkomplex "Korruptionsbekämpfung" können Sie sich gern an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wenden. Sie erreichen das Ministerium per E-Mail unter poststelle@bmi.bund.de und telefonisch über die Rufnummer 030 18681-0.
>
> Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat eine Broschüre "Hilfe für Terroropfer und ihre Angehörigen" veröffentlicht. Ich habe Ihnen die Broschüre angehängt.
>
> Des Weiteren gibt es den Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland, Herrn Prof. Dr. Edgar Franke, MdB.
>
> Darüber hinaus gibt es in jedem Bundesland zahlreiche Opferhilfeeinrichtungen. Einen Überblick finden Sie unter folgendem Internetlink: https://www.bmjv.de/DE/Themen/OpferschutzUndGewaltpraevention/OpferhilfeundOpferschutz/Opferhilfe_node.html Hier finden Sie ebenfalls weitere hilfreiche Informationen.
>
> Bei Behandlungsfehlern von Ärzten bieten die gesetzlichen Krankenkassen Hilfe an. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, kos­tenlos zu unterstützen.
>
> Des Weiteren gibt es die Unabhängige Patientenberatung. Bei der Unabhängigen Patientenberatung kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger kostenlos und, wenn gewünscht, auch anonym am bundesweit kostenfreien Beratungstelefon oder online von unabhängigen Beraterinnen und Beratern beraten lassen: www.patientenberatung.de ; Telefon: 0800 - 0 11 77 22. Neben der Beratung auf Deutsch wird auch eine Beratung in türkischer (Tel.: 0800 - 0 11 77 23), in arabischer (Tel.: 0800 - 33 22 12 25) und in russischer (Tel.: 0800 - 0 11 77 24) Sprache angeboten.
>
> Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Per E-Mail erreichen Sie das BMG unter poststelle@bmg.bund.de und die Rufnummern des Bürgertelefons zu den unterschiedlichen Themenbereichen des BMG finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html .
>
> Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Inge Peters ___________________________ Bürgerservice Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
>
>
>
>
> __________________________
> ---- Ursprüngliche Nachricht ----
> Von: Horst.Murken@gmx.de Gesendet: Sun, 01. Dezember 2019 08:59:59
>
>
>
> E-Mail abgeschickt aus dem Webangebot der Bundesregierung
>
> Absender der E-Mail:
>
> Herr
> Horst Murken [Horst.Murken@gmx.de ]
>
> Dieselstraße 15
> 12057 Berlin
>
> Betreff: Gutachten und Opferentschädigungsgesetz
>
> Nachrichteninhalt:
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> Ihnen ist natürlich bekannt, daß viele Gutachter Gefälligkeitsgutachten erstellen, auch im vorauseilendem Gehorsam. Hierzu habe ich diese Materialien zusammengestellt: https://rechtsstaat23.blogger.de/stories/2743736/
> Der Korruptionsbeauftrage von Berlin will aber trotzdem keine Korruption erkennen: https://rechtsstaat21.blogger.de/
> Dabei wird mir seit nahezu zwölf Jahren jede Hilfe verweigert: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
> Und ich kenne Fälle, die schon viel länger um ihre Rechte kämpfen, ohne, daß Ihnen geholfen wird.
> Wie stehen Sie zu dieser Korruption in Deutschland und schaffen Sie Stellen, die in solchen Fällen helfen? Z. B. Ombudsstelle bei Polizeigewalt, Ombudsstelle bei vermuteter Rechtsbeugung (der BGH leugnet diese Regelmäßig, sonst hätten wir ein viel
> besseres Rechtssystem), Fond zur Hilfe von Opfern von Terror und Gewalt (wie Frankreich ihn schon lange hat), Fond zur Hilfe von Opfern von Ärztepfusch (wie Frankreich ihn schon seit Jahren hat), effektive Stelle zur Korruptionsbekämpfung usw. Für einen Dialog stehe ich gerne per Mail zur Verfügung.
> Horst Murken
>
>
>

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